Nebenkosten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung

Neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie fallen noch weitere Kosten an. Rechnen Sie diese bereits vorab in Ihrem Finanzplan mit ein, um keine böse Überraschung zu erfahren. Diese sind:

  • Maklergebühr:
    Wenn Sie die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen möchten, fallen dafür Gebühren an. Die genau Höhe variiert in einer Spanne von 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises.
  • Gerichtsgebühr der Grundbucheintragung:
    Erst wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie auch Eigentümer der Immobilie. Hierfür berechnet das entsprechende Gericht eine Gebühr von 0,5 Prozent der Kaufsumme.
  • Notarkosten:
    Die Kaufabwicklung einer Immobilie wird mit einer beglaubigten Urkunde beim Notar durchgeführt. Hier fallen Gebühren in Höhe von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises an. Bitte beachten Sie hierzu die ergänzenden Verbraucherhinweise zum Notarvertrag beim Hauskauf.
  • Grunderwerbssteuer:
    Der Erwerb einer Immobilie wird, je nach Bundesland, mit 3,5 bis 4,5 Prozent des Gesamtkaufpreises besteuert.

Für Ihre individuellen Kosten können Sie den unten aufgeführten Rechner nutzen: