Bausachverständige
Was tun sie und auf welcher Basis arbeiten sie?

Bausachverständiger

Zuerst einmal sollte man wissen, dass der Begriff Sachverständiger an sich weder in Deutschland noch in Österreich und der Schweiz rechtlich geschützt ist. De facto handelt es sich um Menschen, die eine besondere Fachkenntnis besitzen, die dann angenommen wird, wenn sie eine Meisterausbildung im Bauwesen haben und dazu eine Weiterbildung absolviert haben.

In Deutschland unterscheidet man verschiedene Formen beim Bausachverständigen. Das können die Mitarbeiter von Behörden, in dem Fall der regionalen Bauämter sein. Daneben gibt es eine hohe Zahl freie Sachverständige, die unabhängig von Behörden und Unternehmen arbeiten. Hier sollte man schauen, dass man sich an jemanden wendet, der zumindest eine Anerkennung durch den Bundesverband besitzt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich an Bausachverständige wenden, die öffentlich oder staatlich bestellt und anerkannt sind. Bausachverständige, die EU-weit arbeiten möchten, müssen eine Zertifizierung nach der ISO 17024 vorweisen können.

Bausachverständige und die Wertgutachten

Einen der Schwerpunkte stellt die Bewertung von Immobilien aller Art dar. Sie wird im Zusammenhang mit der Bildung von Kaufpreisen benötigt. Auch die Banken greifen bei der Ermittlung der Beleihungswerte für die Vergabe von Darlehen auf Bausachverständige zurück. Werden Wertgutachten von Gerichten gefordert, dann geht es meist um die Vermögensteilung bei Scheidungen, um Nachlassregelungen oder sie werden im Rahmen von Insolvenzverfahren angefordert. Dabei werden unterschiedliche Berechnungsverfahren verwendet, die einerseits auf den Preisen basieren können, die für vergleichbare Immobilien erzielt werden, und sich andererseits an den erzielbaren Jahresmieten orientieren können.

Außerdem werden Bausachverständige auch dann heran gezogen, wenn es um die Bewertung von Rechten geht, die in den Grundbüchern eingetragen worden sind. Hier reicht die Palette vom Durchleitungsrecht über Wegerechte bis hin zu Wohn- und Nutzungsrechten, die Dritten eingeräumt worden sind.

Regressforderungen und Versicherungsleistungen

Ein weiteres sehr wichtiges Tätigkeitsfeld für Bausachverständige stellt die fachkundige Unterstützung bei der Regulierung von Schadensfällen dar. Sie teilen sich in zwei Bereiche auf. Einerseits ziehen die Versicherungen Bausachverständige heran, wenn beispielsweise Schadensfälle bei der privaten und gewerblichen Wohngebäudeversicherung bewertet werden müssen. Dabei arbeiten sie häufig auch mit den Brandermittlern der Feuerwehr zusammen. Sie ermitteln die Wertminderung oder stellen im Extremfall auch fest, dass ein Gebäude gar nicht mehr nutzbar und komplett neu errichtet werden muss.

Der zweite Bereich ist die Geltendmachung von Forderungen aus der Gewährleistung von Bauunternehmen. Hier steht die Suche nach den Ursachen für Gebäudeschäden im Vordergrund und in einem zweiten Schritt ermittelt der Bausachverständige, wie hoch die daraus resultierende Wertminderung ist oder welche Kosten für die Behebung der Schäden aufgewendet werden müssen.

Bausachverständige im Interesse der Sicherheit unterwegs

Bausachverständige werden auch dann zu Rate gezogen, wenn es um die Prüfung der Sicherheit von Gebäuden geht. Diese kann durch eine mangelhaft erstellte oder mangelhaft gewordene Statik beeinträchtigt sein. In Falle von groben Mängeln kann der Bausachverständige in Zusammenarbeit mit den Bauämtern im Extremfall sogar eine Weiternutzung der Gebäude untersagen.

Auch bei Schädlingsbefall wird der Bausachverständige heran gezogen. Er kann beurteilen, wo sich eine Schädlingsbekämpfung und Sanierung lohnt und wo ggf. ein Abriss die einzige Lösung ist. Das Gleiche gilt bei der Kontamination mit Schadstoffen, was sowohl das Gebäude als auch das Grundstück betreffen kann.