Mögliche Sicherheiten bei der Bau- und Immobilienfinanzierung

Bei der Finanzierung von einer Immobilie werden üblicherweise Sicherheiten durch Banken und Bausparkassen verlangt. Oft wird hierzu das Objekt, bzw. genauer gesagt, das Grundstück (inkl. dem Objekt), selbst herangezogen. Hierzu wird im dazugehörigen Grundbuch eine sogenannte Grundschuld eingetragen.

Das Kreditinstitut wird dazu im Vorfeld das Wunschobjekt mit einem standardisiertem Verfahren bewerten. Hierbei fliesen unter anderem Faktoren wie die Grundstücks- bzw. Wohnflächenpreise sowie beispielsweise das Alter der Immobilie mit ein. Dadurch ergibt sich ein Beleihungswert, welcher dann, vereinfacht ausgedrückt, als eine Art Referenzwert für die Höhe der Grundschuld dient bzw. dienen kann.

Natürlich ist es auch möglich, eine ungenutzte, bereits auf ein anderes Grundstück eingetragene Grundschuld als Sicherheit zu verwenden.

Darüber hinaus könnten noch andere (werthaltige) Sicherheiten für eine Immobilienfinanzierung herangezogen werden. Dies sind zum Beispiel Sparverträge, Lebensversicherungen oder Bürgschaften von dritten Personen. Über die jeweilige Höhe des Ansatzes dieser Sicherheiten wird immer im individuellen und einzelnen Fall durch die finanzierende Bank entschieden.

Die hier aufgeführten Stichpunkte können natürlich nur für einen allgemeinen und groben Überblick dienen. Es ist daher auf alle Fälle ratsam, sich im Vorfeld ausführlich beraten zu lassen und die verschiedenen Möglichkeiten genauestens zu prüfen. Denn letztendlich können Sie durch werthaltige Sicherheiten Ihre Ausgangs- und Verhandlungsbasis stärken und dadurch auch einen besseren Zinssatz für die Finanzierung aushandeln. Über die Jahre gerechnet kann dies dann eine erhebliche Einsparung bedeuten.